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Sportbootvermietung

Sportbootvermietung

Für die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten sowie deren Benutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßen gilt die Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung (BinSch-SportbootVermV).

Vermietung ist die gegen Entgelt gewerbliche Überlassung von Booten an einen Mieter.

Die Vermietung von Sportbooten mit Schiffsführer gegen Entgelt ist verboten. Dies fällt unter Fahrgastschifffahrt und ist nur mit zugelassenen Fahrgastschiffen erlaubt.

Jedes Kleinfahrzeug, das vermietet werden soll, muss über ein gültiges Bootszeugnis verfügen. Dieses ist beim zuständigen WSA zu beantragen.

Antrag auf Ausstellung eines Bootszeugnisses

Mieten von Sportbooten

Informationen und Regelungen zum Mieten von Sportbooten finden Sie hier.