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Bootsanmeldung bzw. Kleinfahrzeugkennzeichnung

Ein deutsches Kleinfahrzeug darf auf Binnenschifffahrtsstraßen nur geführt werden, wenn es mit einem gültigen amtlichen oder amtlich anerkannten Kennzeichen versehen ist. Hier gilt die Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (KlFzKV-BinSch).

Über das zugeteilte Kennzeichen wird ein Ausweis ausgestellt, der an Bord mitzuführen ist. Außerdem ist das Kennzeichen in mindestens 10 cm hohen Buchstaben und Ziffern dauerhaft außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeugs anzubringen. Die Kennzeichnung muss in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund erfolgen.

Die amtlichen Kennzeichen werden nur an Personen mit festem Wohnsitz in Deutschland ausgestellt.

·         Für welche Wasserfahrzeuge ist eine amtliche Kennzeichnung nach KlFzKV-BinSch vorgeschrieben?

·         Anmeldung und Ummeldung (Eigentümerwechsel)

·         Abmeldungen und Änderungen

·         Ausweisverlust

·         Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Wechselkennzeichens

·         Gebühren

·         Erreichbarkeit