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Berufsschifffahrt

Schifferdienstbücher:

Besatzungsmitglieder der gewerblichen Binnenschifffahrt, die keine Patentinhaber sind, müssen zum Nachweis ihrer Qualifikation an Bord eines Fahrzeuges ein gültiges Schifferdienstbuch besitzen. Das Schifferdienstbuch wird von einem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt ausgestellt.

Zur Ausstellung eines Schifferdienstbuches sind folgende Unterlagen notwendig:

Den Antrag für die Ausstellung eines Schifferdienstbuches finden
Sie unter dem folgendem Link in ELWIS: Antrag-Schifferdienstbuch (ELWIS)

Kontrolle:

  • Bei der Kontrolle der Schifferdienstbücher ist nach Möglichkeit das Bordbuch des Fahrzeuges, auf dem die Reisen geleistet wurden, zum Datenabgleich vorzulegen.
  • Die anrechenbaren Fahrzeiten werden anhand der Eintragungen bis zu 15 Monate rückwirkend bestätigt. Bei einer ausreichenden Anzahl an Fahrtagen kann die Qualifikation entsprechend nach oben angepasst werden.
  • Für die Kontrolle eines Schifferdienstbuches fallen nach der Besonderen Gebührenverordnung Gebühren in Höhe von 1,50 € je Seite (mind. 5 €) an.
  • Für Eintragung einer Qualifikation fällt eine Gebühr in Höhe von 27,- € an.

Erneuerung der Tauglichkeit:

Ab dem 60. Lebensjahr muss die körperliche Tauglichkeit alle 5 Jahre (ab dem 70. Lebensjahr alle 2 Jahre) durch eine Untersuchung beim Arzt eines zugelassenen arbeitsmedizinischen Dienstes bestätigt werden.

Patente:

Wer ein Fahrzeug auf einer Binnenwasserstraße führen will, bedarf eines Patentes oder einer Fahrerlaubnis für die jeweilige Fahrzeugart.

Für den Verkehr auf dem Rhein ist ein Rheinpatent nach der Rheinschiffspersonalverordnung, für den Verkehr auf den übrigen Binnenwasserstraßen ist eine Fahrerlaubnis nach der Binnenschiffspersonalverordnung erforderlich.

Patente und Fahrerlaubnisse werden nach einer Prüfung erteilt. Die GDWS in Bonn ist Prüfungsbehörde für Rheinpatente und Fahrerlaubnisse nach der Binnenschiffspersonalverordnung.

Ausstellung des Patentes

Den Patentantrag reichen Sie bitte direkt bei der GDWS in Bonn ein. Diesem legen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • Ein Lichtbild neueren Datums im amtlichen Passbildformat
  • Ein ärztliches Zeugnis nach dem Muster der BinSchPersVO ausgestellt von einem anerkannten Arzt des arbeitsmedizinischen Dienstes
  • Eine Kopie Ihres Personalausweises
  • Die Nachweise über die Fahrzeiten, Schifferdienstbücher etc. (außer bei Radarpatent)
  • Eine Kopie des Sprechfunkzeugnisses
  • Polizeiliches Führungszeugnis

Informationen zu den Anträgen und Formularen für den Bereich Patente-Schifffahrtsrecht finden
Sie unter dem folgenden Link in ELWIS: Patente-Schifffahrtsrecht (ELWIS)

Personal Fahrgastschifffahrt und LNG:

Für Besatzungen von Fahrgastschiffen und LNG angetriebenen Schiffen sind weitere Dokumente nach der BinSchPersV erforderlich:

  • Bescheinigung Sachkundiger für Fahrgastschifffahrt
  • Bescheinigung Sachkundiger für LNG - Fahrzeuge

Zur Ausstellung der entsprechenden Bescheinigungen wird ein Lichtbild neueren Datums im amtlichen Passbildformat und die Prüfungsbescheinigung für den abgeschlossenen Lehrgang, der zur Ausstellung befähigt, benötigt.