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Gesetzliche Grundlagen

Nach Artikel 89 des Grundgesetzes ist der Bund Eigentümer der früheren Reichswasserstraßen, die er durch eigene Behörden (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes - WSV) verwaltet. Die Zuständigkeit des Bundes für die Verwaltung der Bundeswasserstraßen und für die Regelung des Schiffsverkehrs ist im Einzelnen durch Bundesgesetze geregelt.

Für die Binnenwasserstraßen sind dies:

  • das Bundeswasserstraßengesetz
  • das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz
  • das Gefahrgutbeförderungsgesetz

und die darauf aufbauenden Rechtsverordnungen. Näheres hierzu finden Sie unter https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Schifffahrtsrecht-node.html

Die allgemeine Wasserwirtschaft, insbesondere die Gewässerreinhaltung und die Wassergüte, fallen in die Zuständigkeit der Bundesländer.