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WSA - Aufgaben

Das WSA ist verantwortlich für Unterhaltung und Ausbau der Bundeswasserstraße, den Betrieb der bundeseigenen Schifffahrtsanlagen und für die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt. Die Leistungsfähigkeit von Wasserstraßen und Schifffahrt wird gefördert.

Unsere Hauptaufgabe ist die Sicherung der Bundeswasserstraße Rhein als Verkehrsweg. Mit unseren 10 entlang der Strecke verteilten Außenbezirken leisten wir Unterhaltungs-, Instandsetzungs- und Verkehrssicherungsaufgaben vor Ort.

Wir halten für die Schifffahrt eine nach Lage, Breite und Tiefe verlässliche Fahrrinne vor. Zur Verkehrsregelung und -lenkung sowie zum Schutz von Anlagen setzen und betreiben wir Schifffahrtszeichen.

Erforderliche Bauarbeiten vergeben wir über öffentliche Ausschreibungen. Diese werden durch geeignete Fachunternehmen aus der Bauwirtschaft ausgeführt. Wir planen, stellen Entwürfe auf und überwachen die Bauarbeiten.

Wir beseitigen Schifffahrtshindernisse und prüfen und genehmigen Baumaßnahmen und Veranstaltungen an und auf dem Rhein.

Für Wasserfahrzeuge der Sport- und Freizeitschifffahrt erteilen wir Kennzeichen.

Zum WSA gehören auch die Revierzentralen in Duisburg und Oberwesel. Sie betreiben den Nautischen Informationsfunk (NIF) und überwachen Gefahrguttransporte auf dem Rhein zwischen der deutsch-französischen und der deutsch-niederländischen Grenze sowie auf dem Untermain bis Hanau. Bei Notfällen sind die Revierzentralen rund um die Uhr erster Ansprechpartner für die Schifffahrt.

Die Revierzentrale Oberwesel überwacht außerdem die nautisch schwierige Strecke zwischen Oberwesel und St.Goar per Radar und signalisiert der Schifffahrt über eine Lichtzeichenanlage die aktuelle Verkehrssituation, damit Schiffsbegegnungen in den engen Flusskurven vermieden werden.

Unsere Aufgaben in Stichpunkten:

  • Unterhalten der Wasserstraße Rhein, ihrer Ufer und der bundeseigenen Schifffahrtsanlagen
  • Gewährleisten der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
  • Überwachen und Regeln des Schiffsverkehrs
  • Erhalt der notwendigen Fahrrinnenbreite und -tiefe
  • Genehmigen und Überwachen von Anlagen an der Wasserstraße
  • Erfassen und Bereitstellen gewässerkundlicher Daten
  • Verwalten der bundeseigenen Liegenschaften
  • Planen und Ausführen von Baumaßnahmen unter Berücksichtigung ökologischer Belange
  • Betrieb der Revierzentralen in Duisburg und Oberwesel
  • Erteilen von Befähigungszeugnissen für die Binnenschifffahrt
  • Untersuchen von Havarien