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Bauleistungen

Der Nachweis der Eignung kann bei einem offenen Verfahren oder einer öffentlichen Ausschreibung oder einem öffentlichen Teilnahmewettbewerb auch durch Eigenerklärung gemäß dem Formblatt 133a-B/333a-B Eigenerklärung zur Eignung - national bzw. gemäß dem Formblatt 133b-B/333b-B Eigenerklärung zur Eignung - EU erbracht werden.